Wir planen, liefern und montieren seit über 25 Jahren Schankanlagen, Kühlelemente und Zubehör für den gewerblichen und privaten Bereich in den verschiedensten Ausführungen. Zu unserem Kundenstamm zählen wir Privathaushalte, Gaststätten, Restaurants, sowie Discotheken und Großveranstalter. Wir sind für Sie in und um Hannover/ Norddeutschland unterwegs, betreuen aber auch Discotheken und Restaurants im gesamten Bundesgebiet.
Gern stehen wir Ihnen auf Wunsch für eine Beratung zur Verfügung, erstellen Ihnen ein persönliches Angebot und freuen uns über einen Kontakt Ihrerseits.
CO2 - Warnanlagen
CO2Control – Das SQS-Gaswarnsystem für Ihre persönliche Sicherheit
Die Warneinheit empfängt die Messsignale der Sensoreinheit und setzt sie in optische und akustische Warnsignale um. Eigenstörungen des Systems werden
sofort erkannt und signalisiert. Für die Initialisierung und Quittierung eines Alarms ist eine Bedienertaste vorhanden.
Die Sensoreinheit im kompakten Aluminium-Druckgussgehäuse ist sehr unempfindlich. Der Anschluss erfolgt über einen Steckverbinder. Für die wiederkehrende Prüfung ist ein spezieller Anschluss für Prüfgas integriert.
Kohlendioxid (CO2) als meistverwendetes Gas zum Betreiben von Schankanlagen besitzt eine toxische Eigenschaft, die schon bei geringen Konzentrationen gesundheitsschädlich ist. Die Folgen können sein, Schwindelgefühle, Krämpfe bis hin zur schnellen Bewusstlosigkeit und Tod. Um diesem Risiko vorzubeigen, wurden die gesetzlichen Auflagen verschärft.
Stand der Technik
Aufstellungsräume, in denen CO2-Flaschen und Getränkebehälter zum Verbrauch angeschlossen sind, müssen abgesichert werden. Ebenso sind alle begehbaren Kühlräume abzusichern. Alle 2 Jahre ist eine Gefährdungsbeurteilung
durch eine befähigte Person durchzuführen.
Ausnahme:
natürlich belüftete Räume mit nicht verschließbaren Öffnungen
Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV
Der Arbeitgeber ( Betreiber ) muss die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten ( § 3 ArbSchG )
in seinem Betrieb gewährleisten, unter Arbeitssicherheitspunkten beurteilen und wenn notwendig verbessern.
Die Betriebssicherheitsverordnung ( BetrSichV ) konkretisiert diese Verpflichtung des Arbeitgebers.
Die erforderliche Gefährdungsbeurteilung ( § 3 ) umfasst insbesondere die Gefährdungen die durch die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln entstehen.
Die Getränkeschankanlage gilt im Sinne der BetrSichV als Arbeitsmittel ( § 2 Abs. 1 der BetrSichV )
Die Gefährdungsbeurteilung ist stets schriftlich in Form einer Dokumentation vom Arbeitgeber festzuhalten und alle 2 Jahre umzusetzen.
Ebenso müssen Getränkeschankanlagen ( § 10 – Prüfung der Arbeitsmittel ) nach der Montage oder vor der
ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Montage bzw.Aufbau an einem neuen Standort geprüft werden.
Die Prüfung hat den Zweck, sich von der ordnungsgemäßen Montage und der sicheren Funktion der Arbeitsmittel zu Überzeugen.
Hier ist ebenso sicherzustellen, dass die Prüfungen auch den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung genügen. Diese Prüfungen dürfen ausschließlich von einer befähigten Person durchgeführt werden.
Diese befähigte Person ist nach § 2 Abs. 7 der BetrSichV eine Person, die durch Ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und Ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt
Abschließend ist auf die Betriebssicherheit im Umgang mit der Kohlensäure immer wieder hinzuweisen.
Die CO2 ist nach wie vor eine oft unterschätzte Gefahr, da durch unkontrolliert ausströmendes Gas bereits Personen tödlich verletzt wurden.
Daher sollte jeder, der mit Kohlensäure konfrontiert wird, entsprechend sensibilisiert werden.
Die Notwendigkeit einer Gaswarnanlage oder technischen Lüftung wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt.
Hier sind wir Ihr idealer Ansprechpartner und stehen Ihnen dabei jederzeit zur Verfügung.
Peter Goetz GmbH
Grünaustraße 5
30455 Hannover
Telefon: 0511 / 496666
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Telefonische Erreichbarkeit
Dienstag + Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
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